Wenn Sie als neue Kundin oder Kunde zum Jobcenter kommen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. 

Hinweis: Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache Ihre gültigen Ausweispapiere mit!

Wissenswertes

  • Sofern ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, erhalten Sie nach einem Gespräch in der Eingangszone Ihre Antragsunterlagen und eine Liste der erforderlichen Belege.
  • Zu einem Erstgespräch im Bereich Arbeitsvermittlung erhalten Sie und ggf. auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgehend einen Termin ausgehändigt bzw. zugeschickt. In diesem Gespräch ist Ihre berufliche Zukunft das zentrale Thema. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Stärken- und Fähigkeitsanalyse vorgenommen. Wenn möglich, unterbreiten wir Ihnen sofort ein für Sie passendes Qualifizierungs- oder Stellenangebot.

Hier finden Sie die FAQ zur Grundsicherung durch das Bürgergeld und die Hinweise Rechte und Pflichten.

 

Hier finden Sie unsere Dienststellen.

Mehr zum Thema Bürgergeld

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie in der Broschüre des BMAS "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Diese Broschüre zeigt, welche Rechte und Pflichten Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben und welche Möglichkeiten und Hilfen die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet. Wer hat welche Ansprüche? An wen wenden Sie sich, falls Sie Unterstützung brauchen? Welche Unterlagen benötigen Sie?  Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen.

 

Zur Bürgergeld Broschüre