Arbeitsgelegenheiten sind durch das Jobcenter geförderte, öffentliche Beschäftigungen mit dem Ziel, langzeitarbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. So soll vermieden werden, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt oder die Entstehung neuer verhindert wird. Sofern vorhanden, muss deshalb immer die Mitarbeitervertretung des Trägers der Einrichtung der Arbeitsgelegenheit zustimmen, außerdem wird ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachverbände) angefordert. Eine Arbeitsgelegenheit begründet kein Arbeitsverhältnis. Arbeitsgelegenheiten gibt es im Bereich des Jobcenters Lübeck nur bei Bildungsträgern, gemeinnützigen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen.

 

 

Wie viel Geld erhält man?

Bei Arbeitsgelegenheiten des Jobcenters Lübeck erhalten die Teilnehmer in der Regel einen Stundensatz von 1,80 €, die sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Sie wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und soll durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehende zusätzliche Kosten – z.B. Fahrtkosten – ausgleichen. Gezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden, Urlaub, Krankheit und andere Fehlzeiten werden nicht bezahlt.

Die Arbeitszeit beträgt – je nach Maßnahme und individuellen Voraussetzungen – zwischen mindestens 15 Stunden wöchentlich und höchstens 30 Stunden wöchentlich.

 

 

Um was für Arbeiten handelt es sich?

Helfen Sie gerne? Arbeiten Sie gerne draußen in der Natur? Sind Sie handwerklich geschickt? Stellen Sie gerne Dinge her? Haben Sie Interesse an Computern? Die Einsatzfelder sind vielseitig, z.B.:

  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kindergärten, betreuten Grundschulen oder Schulen oder Arbeit mit Senioren
  • Arbeit im Natur- und Umweltschutz oder
  • Kreative Arbeiten oder handwerkliche Arbeiten
  • Verschiedene Tätigkeiten im Bereich Verkauf/Lager/Büro z.B. in den Sozialläden oder der Toys Company
  • Arbeit mit Computern

 

 

Wie kann ich an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen?

Sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechperson. Sie berät gemeinsam mit Ihnen, welche Arbeitsgelegenheit zu Ihnen passt und stellten Ihnen die Arbeitsgelegenheiten vor.

 

 

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Arbeitsgelegenheiten sind nachrangig, d.h. die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung steht im Vordergrund der Vermittlungsbemühungen. Sie dürfen deshalb innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen.