Anregungen, Kritik und Lob

Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme und Ihre Kritik ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. Mit Ihrer Hilfe möchten wir unser Dienstleistungs- und Serviceangebot kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern.

Damit Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, hier einige Hinweise:

  1. Erste Ansprechperson für Ihre Fragen und Probleme ist immer die zuständige Fachkraft an dem für Sie zuständigen Standort. Vereinbaren Sie einen Termin: Wir haben dann die Chance, uns Ihres Anliegens anzunehmen und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
  2. Sollte ein Problem aus Ihrer Sicht nach diesem Termin noch nicht erledigt sein, ist die jeweilige Teamleitung oder deren Stellvertretung Ihre nächste Ansprechperson. Den Namen der/des jeweils verantwortlichen Vorgesetzten erfahren Sie in dem für Sie zuständigen Standort.
  3. Konnte auch die zuständige Teamleitung Ihr Problem nicht ausräumen, so können Sie sich an die Bereichsleitung wenden. Hier wird Ihr Anliegen einer weiteren Prüfung unterzogen und sich um Abhilfe bemüht.

Wünschen Sie zusätzliche Erläuterung oder Vermittlung oder haben Sie Anregungen, die über den Einzelfall hinaus gehen, wenden Sie sich gerne an das Kundenreaktionsmanagement im Büro der Geschäftsführung.

Kontaktdaten des Kundenreaktionsmanagements

Jobcenter Lübeck
Kundenreaktionsmanagement
Hans-Böckler-Str. 1
23560 Lübeck

Telefon: 0451 / 588-832 oder 588-864
Fax: 0451 / 588-808
E-Mail: Jobcenter-Luebeck.Buero-Geschaeftsfuehrung@jobcenter-ge.de

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen entweder auf dem Postweg oder per Telefax an uns zu richten, da beim Versand von E-Mails der Schutz persönlicher und vertraulicher Daten nicht gewährleistet ist. Bei telefonischen und schriftlichen Anfragen bitten wir Sie, uns Ihren Namen, nach Möglichkeit die Bedarfsgemeinschaftsnummer und Ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit wir zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde schnellstmöglich abschließend zu bearbeiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt unsere Antwort grundsätzlich an Sie persönlich. Auskünfte an Dritte werden ausschließlich nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch Sie erteilt.

Bitte beachten Sie immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.

Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel!

Datenschutzhinweis
Auskünfte gegenüber Dritten (z.B. Freunde, Vermieter, Beratungsstellen) sind dem Jobcenter aufgrund der Regelungen des Datenschutzes grundsätzlich nicht erlaubt.
Sie können sich jedoch durch eine Bevollmächtige bzw. einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dieser Person eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Die Vorlage der Vollmacht sowie eines gültigen Ausweispapieres der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers und der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten ist bei der Vorsprache zwingend erforderlich. Gut lesbare Kopien sind zulässig.
Leben Sie mit einem oder mehreren Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft, ist die Vorlage einer Vollmacht nicht zwingend notwendig, da Sie die gesamte Bedarfsgemeinschaft vertreten können.

Download „Vollmacht zur Vorlage beim Jobcenter Lübeck“

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