Beirat des Jobcenters Lübeck unzufrieden mit reduzierter Mittelausstattung 2022 im SGB II

 Pressemitteilung vom 09.11.2021

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden für das Jobcenter Lübeck vorläufigen Orientierungswerte für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt.

Das Ergebnis: Die zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2022 verringern sich deutlich. So stehen dem Jobcenter Lübeck im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich 2,3 Mio. € weniger Geldmittel zur Verfügung als 2021 (rund -5 Prozent).

„Die beschlossenen Mitteleinsparungen werden bedauerlicherweise Folgen haben. Aufgrund der notwendigen Einsparungen werden wir einige Arbeitsgelegenheiten nicht anbieten können“, erklärt Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck.

Betroffen davon sind Arbeitsgelegenheiten wie z. B. das Bündnis für Sauberkeit bei der Vorwerker Diakonie, der Bereich Garten- u. Landschaftsbau bei Landwege e.V und bei der Lübecker Handwerk Hilft GmbH und Plätze für die Schulassistenz bei IN VIA Lübeck e.V. Tag ergänzt: „Einige Arbeitsgelegenheiten können wir zum Glück „retten“, um weiterhin Angebote für besonders Unterstützungsbedürftige vorhalten zu können.“

Der Vorsitzende des Beirates des Jobcenters Lübeck, Peter Petereit (SPD) äußert seinen Unmut über die Lage:

„Das ausgerechnet jetzt die Mittelausstattung reduziert wird, ist dem Beirat unbegreiflich. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie schnellstmöglich zu überwinden, ist es sehr wichtig arbeitsmarktpolitische Instrumente bei Betroffenen gezielt einzusetzen. Gerade Arbeitsgelegenheiten sind ein wichtiges Instrument zur Heranführung der Menschen an den Arbeitsmarkt.“

Die Schwerpunkte Förderung beruflicher Weiterbildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt wird das Jobcenter Lübeck trotz Einsparungen auch im Jahr 2022 weiterverfolgen können, wenn auch zum Teil in reduziertem Umfang.

Der Beirat des Jobcenters Lübeck

Gemäß § 18d SGB II wird bei jeder gemeinsamen Einrichtung ein Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter Lübeck bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen zur Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik.

Er setzt sich zusammen aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen und den in der Lübecker Bürgerschaft vertretenen Fraktionen. Die Mitglieder des Beirats werden von den Trägern Hansestadt Lübeck und Agentur für Arbeit Lübeck berufen.

Der Beirat tagt mindestens zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer des Jobcenters, Herrn Joachim Tag, über die wesentlichen Aktivitäten des Jobcenters informiert. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich.